Abmeldung bei Krankheit
Abmeldung bei Krankheit bitte bis 7.45 Uhr telefonisch im Sekretariat. Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.
Bei längerem oder häufigem Fehlen ist die Schulleitung berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen.
Ansteckende Krankheiten müssen nach dem Infektionsschutzgesetz umgehend in der Schule gemeldet werden. Wir sind verpflichtet diese an das Gesundheitsamt zu melden.
Abmeldung von der Kernzeitbetreuung
Das Kernzeit-Personal muss immer direkt von den Eltern über Abmeldungen oder Krankheit informiert werden. Bitte zusätzlich zur schulischen Krankmeldung auch dem Kernzeit-Personal Bescheid geben.